Liebe Mitglieder,
am Samstag, den 06. November um 10:00 Uhr endet mit einem gemeinsamen Arbeitseinsatz die diesjährige Sommersaison. Um rege Teilnahme wird gebeten.
Der Vorstand lädt außerdem alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 11.11.2021 um 19:30 Uhr ins Clubhaus ein. Einziger Tagesordnungspunkt ist der Pachtvertrag mit der Gemeinde Heikendorf.
Hintergrund
Nach inzwischen rund 15 Jahren Verhandlungen mit der Gemeinde Heikendorf über eine langfristige Verlängerung unseres Pachtvertrages, hat uns die Gemeinde Heikendorf folgenden Vorschlag unterbreitet:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2021 wurden folgende Eckpunkte beschlossen:
- Pachthöhe 2.000,00 €/Jahr
- Pachtzinsanpassung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex
- Der Pachtvertrag soll eine Laufzeit von 25 Jahren erhalten.
- Entschädigung
- Es wird sich darauf geeinigt, dass bei Neuabschluss des Pachtvertrages eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Wenn die Gemeinde vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, entschädigt sie den Verein auf Grundlage eines dann zu beauftragenden Wertermittlungsgutachtens. Die Entschädigung wird zweckgebunden ausgezahlt, ggf. in Form eines Treuhandkontos oder der abschlagsweisen Auszahlung. Die Gemeinde ist bei der Suche eines Ersatzgeländes behilflich. Bei der Notwendigkeit für die Einleitung bauleitplanerischer Schritte erfolgt dies zeitnah. Eine Kündigungsfrist von zwei Jahren ist zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall, sofern die Gemeinde am Ende der Vertragslaufzeit nicht verlängert.
- Sollte der Verein vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, so erhält dieser keine Entschädigung. Gleiches gilt für den Fall, sofern der Verein nach Ende der Vertragslaufzeit den Vertrag nicht verlängern möchte.
- Investitionen: Es wurde sich darauf geeinigt, dass die Gemeinde bei Investitionen, die zur Wertsteigerung beitragen, eine Zustimmung erteilen muss. Bei Investitionen, die der Werterhaltung dienen, hat die Gemeinde jedoch kein Mitspracherecht.
- In den Vertrag ist ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund aufzunehmen.
Im Großen und Ganzen trifft der Vorschlag weitgehend unsere Vorstellungen.
Der bestehende Pachtvertrag ist unbefristet. Eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren ist jedoch Voraussetzung um mögliche großzügige Zuschüsse für anstehende kostenintensive Investitionen (z.B. Erneuerung der Zaunanlage, Grundsanierung der Plätze) zu erhalten. In der hiermit einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung möchten wir, der Vorstand des HTC, diese Eckpunkte mit Euch ausführlich erörtern und ggf. verabschieden.
Fragen und Anregungen im Vorwege zur Mitgliederversammlung nehmen alle Vorstandmitglieder per Email oder fernmündlich jederzeit dankbar entgegen.
Um eine rege Teilnahme wird gebeten.
Viele Grüße
Euer
Phillip Dieckmann